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Pressemitteilung August/September 05

Einbahnstraßen


Wie EB König mit Schreiben vom 21.7.05 dem Bürgerverein mitteilte, wird - nach erneuter Prüfung - die bisherige Einbahnstraßen-Regelung im Herbst in folgenden Straßen aufgehoben:
Blauenstraße, Dreisamstraße, Feldbergplatz, Kniebisstraße (zwischen Donau- und Neckarstraße), Koblenzer Straße, Mainzer Straße, Murgstraße, Offenburger Straße, Oosstraße.
Für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden:
Acherstraße, Dammerstockstraße, Danziger Straße, Feldbergstraße, Kandelstraße, Kinzigstraße, Mainstraße, Maria-Matheis-Straße, Saarbrücker Straße, Speyerer Straße, Tauberstraße.
Belassen in Einbahnregelung für alle Verkehrsteilnehmer wird :
Kniebisstraße (zwischen Neckar- und Wutachstraße).
Sowohl in der Speyerer Straße als auch in der Tauberstraße könnte aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Einbahnregelung ebenfalls aufgehoben werden. Da sich in beiden Straßen jedoch Kindergärten befinden, wird die bisherige Regelung dort beibehalten. In der Enzstraße, Schauinsland- und Konstanzer Straße laufe der Zweirichtungsverkehr, bei gleichen baulichen Voraussetzungen, ja auch problemlos.
Kriterium für die Entscheidungen war:
Straßenbreiten von nur ca. 5 m wurden grundsätzlich nicht als für Begegnungs-verkehr geeignet eingestuft. Hier kommt lediglich die Öffnung für den Radverkehr in Frage. Bei Straßen, die ca. 5,50 m breit sind, wurde im Einzelfall geprüft, ob eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in Frage kommt. Bei Straßenbreiten ab etwa 6 m wurde die Aufhebung immer für möglich gehalten.
EB König stellte in seinem Schreiben fest, dass dem Wunsch des Bürgervereins auf Durchführung einer Bürgerversammlung vor der Änderung nicht entsprochen werden könne, da es sich in diesem Falle nicht um eine "wichtige Gemeindeangelegenheit" handle sondern um eine Entscheidung, die die Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages treffe. In Abstimmung mit dem OB wird uns mitgeteilt, dass hierzu keine Bürgerversammlung stattfinden werde. Genau das hatten wir aber im Februar mit EB König und der Leitung von BuS vereinbart. Man kann ein solches Verhalten durchaus auch als Wortbruch bezeichnen. Wie soll danach eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der „Rathausspitze“ möglich sein ?? Wie ist das mit Bürgernähe vereinbar ??
Im übrigen seien, so Herr König, bis dato weder der Stadt noch BuS objektiv begründete Argumente vorgetragen worden, die eine andere Entscheidung zulassen würden.
Gerade letzteres sehen die Bewohner/innen hier ganz anders, die sich, begründet und mit überwältigender Mehrheit, für den Beibehalt des nun seit über 25 Jahren bewährten Gesamt-Systems (mit zusätzlicher Öffnung für Fahrradverkehr in Gegenrichtung) ausgesprochen haben. Erinnert werden muss auch daran, dass es Bürgerservice und Sicherheit im März 04 abgelehnt hatte, in einer öffentlichen Versammlung mit der Bürgerschaft ins Gespräch zu kommen !
Vom „Rathausturm“ aus mag ja die Einbahnstraßenproblematik als Kleinigkeit erscheinen. Aus der Perspektive der hier Wohnenden, die sich tagtäglich durch den Verkehr in engen Straßen quälen müssen, ist dies aber nicht so, selbst wenn der Zweibahnverkehr in einigen Straßen (s.o.) mehr schlecht als recht funktioniert !
Man wird sich - mit der Zeit - wohl an die Neuregelung gewöhnen. Der Prozess der Entscheidungsfindung wird jedoch in Erinnerung bleiben.

Dr. L. Werner