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Pressemitteilung 10-05: Festplatz

Festplatz am „Schlössle“

Im Zusammenhang mit der Häufung von Festen und deren Dauer in den zurückliegenden Wochen sind uns mehrere Klagen über die damit verbundene Lärmbelästigung für die Anwohnerschaft im Dammerstock zugegangen.

Im Interesse eines gut nachbarschaftlichen Verhältnisses mit Rüppurr hatte der Vorstand  vor längerer Zeit zugestimmt, wenn auf dem Platz - verteilt über das Jahr und bei kürzerer Dauer des einzelnen Festes (!) - max. 4-5 solcher stadtteilbezogener  „Events“ durchgeführt werden. Wir gingen dabei auch davon aus, dass alle genehmigungsrechtlichen Bestimmungen strikt eingehalten und die Belästigung der Anwohner (besonders in den Abendstunden) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt bleibt. Nach uns jetzt vorliegenden Klagen könnte das (insb. auch bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen der Genehmigungsauflagen) bei den zurückliegenden Festen nicht der Fall gewesen sein.

Wir haben uns daher an verantwortlicher Stelle für eine konsequente Einhaltung aller Auflagen (und deren Kontrolle) eingesetzt. Sollte das nicht ausreichen, um der berechtigten Forderung nach Erhalt der Wohnqualität in den angrenzenden Gebieten nachzukommen, wäre im Interesse der Bevölkerung zu prüfen, wie weit gem. Freizeitlärmverordnung eine Genehmigung von Festen in der Nachbarschaft zur hiesigen Wohnbebauung überhaupt zulässig ist. Gute Nachbarschaft heißt eben auch gegenseitige Rücksichtnahme.