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Hundehaltung in Grünanlagen

 Karlsruhe, 04. 07. 2006

Gartenbauamt Gü, R 6750
 

Verantwortungsbewusste Hundehaltung in Grünanlagen

Das Gartenbauamt möchte im Folgenden auf die Verschmutzung von Grünanlagen und Kinderspielplätzen durch Hundekot hinweisen und auf diese Weise auch Bürgerinnen und Bürger sensibiIisieren, sich im Stadtgebiet und hier besonders in ihrem speziellen Stadtteil für die Sauberkeit der Anlagen mit einzusetzen.
Sinn und Zweck der öffentlichen Grünanlagen ist es, für die Bevölkerung Erholung und Entspannung zu finden. Damit dies möglichst gut gelingt, findet sich in der Grünanlagenverordnung auch ein Hinweis bezüglich der „Hunde in Anlagen “.
Unter § 6 heißt es hierzu:

  1. Auf den Wegen und Plätzen der öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen.
  2. Es Ist nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen zu führen oder laufen zu lassen.
  3. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser öffentliche Anlagen nicht mit Kot beschmutzt. Verunreinigungen sind zu entfernen.

Flächen, auf denen dieser generelle Leinenzwang nicht gilt, sind speziell ausgewiesene Hundeauslaufflächen. Über 120.000 m2 Fläche steht hierfür im Stadtgebiet zur Verfügung. Mit diesen ausgewiesenen Hundeauslaufflächen soll den Lieblingen der Hundehalterinnen und Hundehalter die Möglichkeit gegeben werden, nach Herzenslust rennen und springen zu dürfen. Es versteht sich von selbst, dass auch auf diesen Auslaufflächen Hundekot nichts zu suchen hat.

Ein weiteres Angebot der Stadtverwaltung besteht darin, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter kostenlos „Hundetüten “bekommen, um damit den Hundekot aufzunehmen und hygienisch zu entsorgen. Ein gutes Miteinander von Mensch und Tier müsste also bei Beachtung der Regeln und bei der Inanspruchnahme des Angebotes gewährleistet sein.

Uneinsichtige Hundehalterinnen und Hundehalter, die nicht bereit sind, sich an diese Regeln zu halten, müssen damit rechnen, dass ihr ordnungswidriges Verhalten mit einer Geldbuße geahndet wird. Der Gemeindliche Vollzugsdienst des Gartenbauamtes ist in den öffentlichen Anlagen unterwegs, sucht das Gespräch mit den Bürgern und informiert über richtiges Verhaften. Bei Uneinsichtigkeit werden allerdings auch Bußgelder verhängt. Auch künftig wird das Gartenbauamt in seinen Anstrengungen nicht nachlassen, Kontrollgänge durchzuführen, was jedoch nur sehr punktuell und zeitlich begrenzt stattfinden kann.
Um Verständnis bitten möchten wir einfach dafür, dass es Regeln gibt, die den Sinn und Zweck haben, für ein gutes Miteinander zu sorgen. Diesem Ziel dienend haben wir auch ein Faltblatt „Verantwortungsbewusste Hundehaltung in unserer Stadt “ erstellt.

Wir möchten hiermit auch engagierte Bürgerinnen und Bürger ermutigen, mit den Hundehaltern direkt vor Ort ins Gespräch zu kommen um sie auf ihr unrichtiges Tun hinzuweisen. Das kann auch mit den kostenlosen Materialien des Gartenbauamtes (Faltblatt und Tüten) geschehen, auch wenn dafür einmal erboste Antworten zurückkommen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die direkte Ansprache der Anwohner vor Ort den Hundehaltern letztlich doch lästig wird und die Grünflächen nicht mehr so stark als Hundetoilette missbraucht werden.

Diese aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort hat natürlich ihre besondere Bedeutung auch darin, dass man so nahezu „rund um die Uhr “ die Grünanlagen im Auge hat. Der Ordnungsdienst des Gartenbauamtes kann dies in dieser Intensität leider nicht gewährleisten.

Hundetüten und Faltblätter sind erhältlich:
- in allen Rathäusern und Ortsverwaltungen
- in den Bürgerbüros
- beim Gartenbauamt (Technisches Rathaus, Rathauspassage, Lammstraße 7a, Bereich E, 1. OG, Zimmer 123)