Zebrastreifen über die Neckarstraße
Wir haben im März die zuständige Abteilung von Bürgerservice und Sicherheit um
Prüfung gebeten, ob über die Neckarstraße (bei der Kreuzung Neckar-/
Feldbergstraße) ein zusätzlicher Zebrastreifen aufgebracht werden kann. Nach
diesbezüglichen Bitten auch aus dem Ev. Kindergarten in der Tauberstraße, der
den Spielplatz (Feldbergplatz), besonders in der warmen Jahreszeit, häufiger
aufsucht und dafür diese Straße überqueren muss, scheint uns das zur weiteren
Erhöhung der Verkehrssicherheit (für alle Fußgänger) sinnvoll. Wenn die
Umsetzung dieses Vorschlages nicht möglich ist, wäre eine erwägenswerte
Alternative, die Neckarstraße (bisher 50 km/h) in die Zone-30-Regelung der
übrigen Wohnstraßen einzubeziehen.
Dazu erhielten wir von BuS folgende Antwort:
Wir sind gerne bereit, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen)
über die Neckarstraße zu prüfen. Nach den straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften sollten Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es
erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher
über die Straße kommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke
zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Wir haben deshalb das Stadtplanungsamt gebeten, entsprechende Zählungen im
Bereich der Feldbergstraße durchzuführen. Vom Ergebnis hiervon werden wir Sie
unterrichten.
Wie Sie selbst ausführen, ist die Neckarstraße eine stark frequentierte
Sammelstraße in Weiherfeld. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind
solche Straßen mit einer Erschließungsfunktion von der Ausweisung als Tempo
3Okm/h Zone ausgeschlossen.
Insofern kann die Neckarstraße nicht als 30 km/h Zone ausgewiesen werden. Wir
bitten hierfür um Verständnis.
Dr. L. Werner