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Pressemitteilung Juni 2006 Nr. 2

 

Zebrastreifen über die Neckarstraße


Wir haben im März die zuständige Abteilung von Bürgerservice und Sicherheit um Prüfung gebeten, ob über die Neckarstraße (bei der Kreuzung Neckar-/ Feldbergstraße) ein zusätzlicher Zebrastreifen aufgebracht werden kann. Nach diesbezüglichen Bitten auch aus dem Ev. Kindergarten in der Tauberstraße, der den Spielplatz (Feldbergplatz), besonders in der warmen Jahreszeit, häufiger aufsucht und dafür diese Straße überqueren muss, scheint uns das zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit (für alle Fußgänger) sinnvoll. Wenn die Umsetzung dieses Vorschlages nicht möglich ist, wäre eine erwägenswerte Alternative, die Neckarstraße (bisher 50 km/h) in die Zone-30-Regelung der übrigen Wohnstraßen einzubeziehen.
Dazu erhielten wir von BuS folgende Antwort:
Wir sind gerne bereit, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über die Neckarstraße zu prüfen. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sollten Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Wir haben deshalb das Stadtplanungsamt gebeten, entsprechende Zählungen im Bereich der Feldbergstraße durchzuführen. Vom Ergebnis hiervon werden wir Sie unterrichten.

Wie Sie selbst ausführen, ist die Neckarstraße eine stark frequentierte Sammelstraße in Weiherfeld. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind solche Straßen mit einer Erschließungsfunktion von der Ausweisung als Tempo 3Okm/h Zone ausgeschlossen.
Insofern kann die Neckarstraße nicht als 30 km/h Zone ausgewiesen werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Dr. L. Werner