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Regeln für Räum- und Streupflicht

Regeln für die Räum- und Streupflicht

Die Regeln zur Räum- und Streupflicht der Anwohner sind klar festgelegt, um bei Schnee und Eis Gefahrenstellen zu beseitigen. Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) macht darauf aufmerksam, dass nach der entsprechenden Satzung der Stadt Karlsruhe Grundstückseigentümer und -besitzer für den Winterdienst verantwortlich sind. Dies gilt, wenn die Grundstücke an einer öffentlichen Straße liegen oder von dort zugänglich sind. Dazu gehören auch Wege und Plätze. Vermieter können die Räum- und Streupflicht auf ihre Mieter übertragen. Das muss aber im Mietvertrag stehen.

Zwischen 7.30 und 21 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, müssen die Wege geräumt und bestreut werden. Mit Salz und salzhaltigen Mitteln dürfen Anwohner allerdings nicht streuen. Sie müssen dafür abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche nutzen. Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege entlang von Straßen, für gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie, aber mit dem entsprechenden Verkehrsschild, sowie für Fuß- und Treppenwege.

Geh-, Fuß- und gemeinsame Rad- und Gehwege müssen auf drei Viertel ihrer Breite frei von Eis und Schnee sei, maximal müssen drei Meter geräumt und bestreut werden. Wenn Geh- und Radwege durch ein Verkehrsschild mit senkrechtem Strich getrennt sind, gilt die Räum- und Streupflicht der Anwohner nur für den Gehweg-Anteil.

Falls beiderseits der Straße kein Gehweg angelegt ist, sind die Anlieger verpflichtet, in der Räum- und Streuzeit 1,50 Meter der Straßenfläche von Eis und Schnee zu befreien. Flächen am Rand von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen müssen auf drei Meter Breite geräumt und bestreut werden. Schneit oder friert es während des Tages weiter, müssen die Wege vor dem Grundstück gegebenenfalls auch mehrmals geräumt und bestreut werden.

Das AfA bittet Bürgerinnen und Bürger darum, Schnee an den Rand des Gehwegs und nicht in die Straßenrinne zu räumen, damit bei Tauwetter der Ablauf gewährleistet ist. Um den Winterdienstfahrzeugen den Einsatz zu erleichtern, Schneepflüge sind immerhin bis zu 3,50 Meter breit, sollten Autos möglichst dicht am Straßenrand geparkt werden. Weitere Informationen bietet das AfA über die Internetseite http://www.karlsruhe.de/abfall.