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unserem Vorstandsmitglied W. Seilstorfer (Tel. 88 10 94) | |
Papier- und Schreibwaren Nietsch, Belchenstraße | |
Fa. Ludwig Harbrecht, Enzstraße | |
Gropius Apotheke, Nürnberger Straße | |
Sparkasse: Zweigstelle Dammerstock, Nürnberger Straße |
erworben werden.
Wie wir bereits berichteten, hatte sich der Vorstand vor nun fast einem Jahr
an BuS gewandt und gebeten zu prüfen, ob über die Neckarstraße (an der Kreuzung
mit der Feldbergstraße) ein weiterer Zebrastreifen aufgebracht werden könne, der
eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Fußgänger und damit auch für die
den Spielplatz (Feldbergplatz) besuchenden Kinder des Ev. Kindergartens bringen
würde. Ersatzweise hatten wir vorgeschlagen, die Neckarstraße in die
Tempo-30-Zone des Wohngebietes einzubeziehen (s. auch unsere Pressemitteilung
vom Juli 06). Mit ablehnendem Bescheid der Behörde im April (für einen
Zebrastreifen zu geringe Fußgänger- und Fahrzeugfrequenz; keine Möglichkeit des
Einbezugs in die Tempo-30-Zone, da die Neckarstraße eine Durchgangsstraße sei)
wurde jedoch eine Verkehrszählung in Aussicht gestellt, die dann im Ferienmonat
August erfolgte. Diese brachte Gesamtzahlen, die unter der uns als erforderlich
mitgeteilten Frequenz lagen. Wir hatten BuS jedoch darauf aufmerksam machen
müssen, dass der Ferienmonat keineswegs repräsentativ für die tatsächlichen
Gegebenheiten vor Ort sei, und dass wir die Neckarstraße keineswegs (vor allem)
als Durchgangsstraße sondern vielmehr als eine Erschließungsstraße unseres
Wohngebietes sehen, für die eine Tempo-30-Regelung, nach den uns vorliegenden
einschlägigen Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums, durchaus in
Betracht kommen könne.
Auch in ihrer neuesten Antwort vom Februar diesen Jahres hat die Behörde jedoch
auf ihrer Meinung bestanden (Durchgangsstraße), ohne allerdings konkrete Zahlen
dafür vorzulegen. In Aussicht gestellt wurde, dass jetzt nochmals - außerhalb
von Ferienzeiten - an der Kreuzung eine Verkehrszählung erfolgen werde.
Unser weiteres Argument für den Zebrastreifen, nämlich die Beachtung auch des
verkehrserzieherischen Aspektes für die Kindergartenkinder beim Überqueren der
Neckarstraße zum Spielplatz, wurde von BuS als „nicht ausschlaggebend für eine
Entscheidung“ bewertet.
Dr. L. Werner