Patenschaften für unsere Stadtteiltafeln
Das Tiefbauamt (TbA) bat uns im März um Unterstützung für folgendes Anliegen:
Nachdem nun die Stadtteiltafeln einige Zeit „in Betrieb“ sind, zeigt der Alltag
leider, dass diese Tafeln auch Objekte für Verunreinigungen seien. Da das TbA
personell nicht in der Lage sei, ausreichend Kontrollen und entsprechende
Reinigungen vorzunehmen, wird die Bürgerschaft gebeten, hier die Stadtverwaltung
etwas zu entlasten. Über Patenschaften könnte man erreichen, dass die Tafeln in
regelmäßigen Abständen vom normalen Straßenschmutz gereinigt, und dass stärkere
Verschmutzungen direkt dem TbA gemeldet werden.
Da es auch uns als Bürgerverein ein Anliegen ist, diese Tafeln in einem sauberen
Zustand zu halten, um unsere Stadtteile damit optisch gut zu repräsentieren,
unterstützen wir das Anliegen und bitten Mitbürger/innen, die als Paten für eine
oder mehrere unserer vier Tafeln (bei der Weiherfeldbrücke, am Belchenplatz, in
der Pappelallee bei der Wehrastraße und an der Haltestelle Dammerstock) tätig
werden wollen, sich bei uns zu melden (z.B. Tel. 88 14 89 oder über unsere
weiteren Anschriften in den Vitrinen vor dem Waschhaus im Dammerstock bzw. am
Beckerplätzle im Weiherfeld).
Überschwemmung in Kellerräumen kann vermieden werden
Das Tiefbauamt rät zur Vorsorge und zu regelmäßigen Überprüfungen, denn bei
wolkenbruchartigem Regen kann das städtische Kanalnetz kurzfristig überlastet
sein - wer da nicht auf seinem Grundstück Vorsorge getroffen hat, riskiert, dass
Kellerräumen überschwemmt werden. In der städtischen Entwässerungssatzung ist
geregelt, dass sich Eigentümer selbst um Entwässerungsanlagen für ihre
Grundstücke kümmern müssen. Darauf wird vom TbA hingewiesen. Aus
wirtschaftlichen Gründen sei es nicht möglich, das Fassungsvermögen der Kanäle
auf solche Ausnahmefälle auszulegen.
In vielen, gerade älteren Häusern, fehlt der Schutz vor Überschwemmungen immer
noch. Grund für das Tiefbauamt, entsprechende Maßnahmen zum Thema zu machen. So
dürfen etwa Abwasseranlagen wie Toiletten, Duschen und Waschbecken, die
unterhalb des Straßenniveaus liegen, nur über Pumpen entwässert werden.
Sinkkasteneinläufe in Waschküchen und Heizkellern sind durch Rückstauschieber
vor Abwasserrückfluss zu sichern. Diese Schieber müssen immer geschlossen sein
und dürfen nur kurzfristig zum Ablassen des Wassers geöffnet werden. Bei
rückstaugefährdeten, außenliegenden Wasserabläufen sollten unbedingt
Versickerungen eingerichtet sein. Größere tiefliegende Flächen sind über eine
Hebeanlage zu entwässern.
Das Tiefbauamt empfiehlt, die Anlagen regelmäßig von Installateurbetrieben
überprüfen zu lassen, damit sie bei plötzlichen Unwettern auch funktionieren.
Zwei Broschüren informieren über „Schutz gegen Rückstau“ und „Unterhaltung von
Grundstücksentwässerungsanlagen“. Sie sind beim Hausentwässerungsbüro des
Tiefbauamtes, Lammstraße 7, zu bekommen. Informationen findet man zudem im
Internet unter:
http://www.karlsruhe.de/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess
Gerne beantworten die Experten Fragen telefonisch unter der Nummer 133-7453.
Wer eine ausführliche Beratung wünscht, sollte vorab einen individuellen Termin
vereinbaren.
Dr. L. Werner