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Pressemitteilung Mai 2008 (2)

 

Patenschaften für unsere Stadtteiltafeln

Das Tiefbauamt (TbA) bat uns im März um Unterstützung für folgendes Anliegen:
Nachdem nun die Stadtteiltafeln einige Zeit „in Betrieb“ sind, zeigt der Alltag leider, dass diese Tafeln auch Objekte für Verunreinigungen seien. Da das TbA personell nicht in der Lage sei, ausreichend Kontrollen und entsprechende Reinigungen vorzunehmen, wird die Bürgerschaft gebeten, hier die Stadtverwaltung etwas zu entlasten. Über Patenschaften könnte man erreichen, dass die Tafeln in regelmäßigen Abständen vom normalen Straßenschmutz gereinigt, und dass stärkere Verschmutzungen direkt dem TbA gemeldet werden.
Da es auch uns als Bürgerverein ein Anliegen ist, diese Tafeln in einem sauberen Zustand zu halten, um unsere Stadtteile damit optisch gut zu repräsentieren, unterstützen wir das Anliegen und bitten Mitbürger/innen, die als Paten für eine oder mehrere unserer vier Tafeln (bei der Weiherfeldbrücke, am Belchenplatz, in der Pappelallee bei der Wehrastraße und an der Haltestelle Dammerstock) tätig werden wollen, sich bei uns zu melden (z.B. Tel. 88 14 89 oder über unsere weiteren Anschriften in den Vitrinen vor dem Waschhaus im Dammerstock bzw. am Beckerplätzle im Weiherfeld).

Überschwemmung in Kellerräumen kann vermieden werden

Das Tiefbauamt rät zur Vorsorge und zu regelmäßigen Überprüfungen, denn bei wolkenbruchartigem Regen kann das städtische Kanalnetz kurzfristig überlastet sein - wer da nicht auf seinem Grundstück Vorsorge getroffen hat, riskiert, dass Kellerräumen überschwemmt werden. In der städtischen Entwässerungssatzung ist geregelt, dass sich Eigentümer selbst um Entwässerungsanlagen für ihre Grundstücke kümmern müssen. Darauf wird vom TbA hingewiesen. Aus wirtschaftlichen Gründen sei es nicht möglich, das Fassungsvermögen der Kanäle auf solche Ausnahmefälle auszulegen.
In vielen, gerade älteren Häusern, fehlt der Schutz vor Überschwemmungen immer noch. Grund für das Tiefbauamt, entsprechende Maßnahmen zum Thema zu machen. So dürfen etwa Abwasseranlagen wie Toiletten, Duschen und Waschbecken, die unterhalb des Straßenniveaus liegen, nur über Pumpen entwässert werden. Sinkkasteneinläufe in Waschküchen und Heizkellern sind durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss zu sichern. Diese Schieber müssen immer geschlossen sein und dürfen nur kurzfristig zum Ablassen des Wassers geöffnet werden. Bei rückstaugefährdeten, außenliegenden Wasserabläufen sollten unbedingt Versickerungen eingerichtet sein. Größere tiefliegende Flächen sind über eine Hebeanlage zu entwässern.
Das Tiefbauamt empfiehlt, die Anlagen regelmäßig von Installateurbetrieben überprüfen zu lassen, damit sie bei plötzlichen Unwettern auch funktionieren. Zwei Broschüren informieren über „Schutz gegen Rückstau“ und „Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen“. Sie sind beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamtes, Lammstraße 7, zu bekommen. Informationen findet man zudem im Internet unter: http://www.karlsruhe.de/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess

Gerne beantworten die Experten Fragen telefonisch unter der Nummer 133-7453. Wer eine ausführliche Beratung wünscht, sollte vorab einen individuellen Termin vereinbaren.

Dr. L. Werner