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Pressemitteilung Mit Schreiben vom
19-4-02 teilte das Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) dem Bürgerverein
mit, eine Übung mit größeren Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr habe ergeben,
dass im Brand- und Katastrophenfall ein Durchkommen dieser Fahrzeuge
durch die Saarbrückerstraße im Dammerstock zur Menschenrettung und Brandbekämpfung
nicht möglich sei. Grund ist die doppelseitige Beparkung der
recht engen Straße. Aufgrund dieses
gravierenden Problems mit gefährlichen Zeitverzögerungen sehe sich die Behörde
gezwungen, über die gesamte Länge der Saarbrücker Straße ein einseitiges
absolutes Halteverbot anzuordnen. Der Bürgervereinsvorstand
hat sich auf seiner Sitzung am 25-4-02 mit diesem Thema befasst und – wie vom
BuS erbeten – folgende Stellungnahme abgegeben: Wir teilen die
Auffassung, dass die Sicherheit
der im dortigen Wohngebiet lebenden Bürger und Bürgerinnen Priorität
vor allen anderen Argumenten haben muss. Wenn es unabdingbar ist, wie die Übung
vor Ort zweifelsfrei ergab, eine Seite der Straße mit absolutem Halteverbot zu
belegen, so schlagen wir die linke Seite - in Fahrtrichtung gesehen - dafür
vor. Im näheren Wohnbereich müssen
jedoch dann für die Bewohner Park-Alternativen geschaffen werden. Dafür
kommen in Frage: 1.
der Bau von Parktaschen (Schrägparker oder zum Straßenverlauf hin evtl.
Senkrechtparker) in der zur Generalsanierung im nächsten Doppelhaushalt
vorgesehenen Heidelberger Straße -
und zwar an der Südseite, wo sich heute noch ein mit Hecken bewachsener Grünstreifen
befindet 2.
die „Insel“ beim Zusammentreffen von Heidelberger-, Saarbrückerstraße
und Rechts der Alb, die in geeigneter
Weise für weiteren Parkraum umzubauen ist (bisher in sehr schlechtem gärtnerischem
Pflegezustand) 3.
die Schaffung einer Reihe weiterer Parkmöglichkeiten auf der Westseite der Straße
Rechts der Alb (in Nähe der Einmündung in die Saarbrücker Straße), wo
derzeit straßenseitig noch der Grünstreifen die dahinter liegenden Albanlagen
begrenzt. Bei diesen Eingriffen in alle Grünzonen muss so
schonend wie möglich vorgegangen werden. Des weiteren ist zu prüfen,
ob Anliegerparkplätze in den umzubauenden Straßen eingerichtet werden können,
die auch für die Bewohner/innen der sogen. „Vogelstraßen“ frei sind -
davon ausgehend, dass ein solches System (besonders auch in den Sommermonaten)
wirklich „funktioniert“. Dr. L. Werner |